Gültige Gesetze und Paragraphen

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§314 VAG (Zahlungsverbot:Herabsetzung von Leistungen)

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§316 VAG (Erlöschen bestimmter Versicherungsverträge)

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§98 KAGB (Ruecknahme von Anteilen;Aussetzung)

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Übergangsvorschriften zu §95 Absatz 1 und §97 Absatz 1

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§ 95 KAGB Anteilsscheine

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